Liebe Bürgerinnen und Bürger

Wie ja vermutlich von Ihnen bereits festgestellt wurde hat die Gemeinde die Bäume entlang den Straßen in Bark beschneiden lassen. Sollte es hier zu Irritationen bezüglich getroffener Aussagen über die „schnittweise“ gekommen sein, kann ich mir das nicht erklären.

Ein Baumschnitt ist eindeutig in der Baumschutzsatzung durch § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „Landschaftsbestandteile“ und entsprechende Landesgesetze geregelt!

Das bedeutet, auch eine Gemeinde kann nicht „wild drauflos schneiden“.

Ich hoffe mit der Information Unklarheiten ausgeräumt zu haben.

Hartmut Faber

Bürgermeister